Das Amtsgericht Viersen hat jetzt entschieden (Urteil vom 08.08.2013 - 32 C 369/12 -), dass Bearbeitungsgebühren bei Kreditverträgen unrechtmäßig sind. Es gab damit der Klage eines Verbrauchers statt, der den drei prozentigen Aufschlag auf sein Darlehen zurückgefordert hatte.
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