Verjährung bei Bearbeitungsgebühren

Der Bundesgerichtshof hat am 28.10.2014 erstmals entschieden, dass die Verjährungsfrist für Rückforderungsansprüche von gezahlten Bearbeitungsgebühren für Kreditverträge erst mit dem Schluss des Jahres 2011 zu laufen begonnen hat. Darlehensnehmern war die Erhebung einer entsprechenden Rückforderungsklage aufgrund der unklaren Rechtslage vorher nicht zumutbar. Das bedeutet, dass Ansprüche auf Rückzahlung der Bearbeitungsgebühren bei einem ab 2004 abgeschlossenen Darlehensvertrag nach dem 31.12.2014 möglicherweise nicht mehr erfolgreich durchgesetzt werden können. Die Verjährung kann allerdings durch verschiedene zivilprozessuale Handlungen gehemmt werden. Die Ansprüche sollten noch in diesem Jahr geltend gemacht werden. Zögern Sie nicht uns anzusprechen, um Ihren Anspruch durchzusetzen. Gerne steht Ihnen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Arnd Tenfelde für die juristischen Überlegungen zur Verfügung.

Gottschalk Martinsons Stempel Rechtsanwälte